Die im Folgenden präsentierten Daten stellen einen Ausschnitt aus der IParl-Parlamentarismusstudie 2026 dar. Diese repräsentative Befragung wurde von policy matters (Gesellschaft für Politikforschung und Politikberatung mbH) vom 11. Februar bis zum 2. März 2026 unter 2.050 Personen, die zur wahlberechtigten deutschen Wohnbevölkerung zählen und über 18 Jahre alt sind, durchgeführt. Titelgebend waren zwei für die Einstellungen zum Parlament wesentliche Aspekte: Prinzipien und Praxis parlamentarischer Demokratie sind mit kritischen und bisweilen widersprüchlichen Bewertungen konfrontiert. Die Rolle des Parlaments als zentrale politische Legitimationsinstanz wird aber – in Zeiten geringer Zufriedenheit mit der Demokratie und dem staatlichen Output – nicht in Frage gestellt.
Insgesamt befürworten knapp 80 Prozent der Befragten die Idee der Demokratie, ein Wert, der sich mit vergleichbaren Befragungen der jüngeren Vergangenheit deckt. Mit dieser grundsätzlichen ideellen Unterstützung geht jedoch keine Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland einher. Neben der Beurteilung der Funktionsweise der Demokratie allgemein wurde auch nach der Arbeit des Bundestags gefragt: Mit dieser sind nur etwas mehr 15 Prozent der Befragten (eher) zufrieden (Demokratie allgemein: 33 Prozent). Am anderen Ende der Beurteilungsskala drückt mehr als ein Drittel der Befragten (34,5 Prozent) eine deutliche Unzufriedenheit mit der Arbeit des Parlaments aus (Demokratie allgemein: 22 Prozent). Die Bewertung des Parlaments fällt damit insgesamt deutlich schlechter aus als die der Demokratie.
Wenn die Mehrheit der Deutschen die Arbeit des Bundestags überwiegend kritisch beurteilt, stellt sich zwangsläufig die Frage nach sozio-demografischen Unterschieden. Sowohl beim Geschlecht als auch beim Bildungsgrad zeigen sich nur geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Kategorien. Deutlicher wird es bei der Differenzierung nach Alter: Je älter die Befragten, desto höher fällt die Zufriedenheit mit der Arbeit des Bundestags aus. Insbesondere in der Gruppe der über 80-Jährigen halten sich Zufriedenheit und Ablehnung annähernd die Waage. Im klassischen Ost-West-Vergleich (ohne Berlin) liegt – wenn auch auf geringem Niveau – eine höhere Bundestags-Zufriedenheit in Westdeutschland vor. Dies gilt auch für die Zufriedenheit mit der Demokratie allgemein, entgegen der Erwartung aber nicht für die Unterstützung der Idee der Demokratie. Hier findet sich eine um 0,8 Prozentpunkte höhere Zustimmung unter Befragten mit Wohnsitz in Ostdeutschland.
An den Befund einer verhältnismäßig großen Unzufriedenheit mit der Arbeit des Bundestags schließt sich die Frage an, worauf sich die Kritik richtet. Im Einzelnen wurden sieben Items abgefragt, die sich sowohl an den drei Dimensionen des Systemmodells (Input, Throughput, Output) als auch den „klassischen“ Parlamentsfunktionen orientieren. Die zu bewertenden, randomisiert präsentierten Aussagen wurden entweder positiv (blau) oder negativ (rot) formuliert. In der folgenden Darstellung sind die Zustimmungswerte aufsteigend abgebildet.
Am kritischsten wird eindeutig die Dauer der Entscheidungsfindung beurteilt (72,6 Prozent). Lediglich 3,4 Prozent widersprechen der (negative) formulierten Aussage, dass der Bundestag zu lange braucht. Diese Einschätzung überrascht jedoch aus zweierlei Gründen nicht. Zum einen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Bevölkerung keine trennscharfe Unterscheidung zwischen politischen Debatten im Vorfeld parlamentarischer Behandlung und den konkreten Verfahren im Bundestag vornimmt. Zum anderen war insbesondere die zweite Hälfte der Regierungszeit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP („Ampel“) von längeren Debatten geprägt, die den Befragten noch präsent sein könnten. Je nach Situation und Behandlungsgegenstand kann die öffentliche Debatte vermutlich auch in die andere Richtung umschwenken; man denke etwa an die Diskussion über die (sehr) kurzen Zeitrahmen während der europäischen Staatsschuldenkrise 2009/2010. Grundsätzlich neu ist die Kritik an der Zeitdauer politischer Entscheidungen, die in einer Demokratie aus guten Gründen in breiten Beteiligungsverfahren erfolgen, aber keineswegs.
Ähnliches gilt für die Kritik an der „Fachkompetenz“ der Abgeordneten. Nur etwas weniger als zehn Prozent äußern sich im Großen und Ganzen zufrieden mit der vorhandenen Expertise, obwohl die Forschung den Bundestag zurecht als Expertenparlament bezeichnet. Wenngleich unklar ist, nach welchen Maßstäben die Beurteilung der Bevölkerung erfolgt, liegt zweierlei nahe: Zum einen dürfte die in jüngerer Vergangenheit vermehrt geführten Debatten über (nicht-)vorhandene Berufs- oder Studienabschlüsse von Abgeordneten die Wahrnehmung der Öffentlichkeit beeinflussen. Zum anderen wirken altbekannte Klagen bzw. Mythen über ein „Lehrer-“ oder „Juristen-Parlament“ nach.
Bisweilen zeigen sich in den Items auch wieder ambivalente Einschätzungen. Zwar stimmen fast drei von zehn Befragten (28,5 Prozent) der Aussage zu, dass unterschiedliche Meinungen aus der Bevölkerung im Plenum zur Sprache kommen, aber nur gut ein Zehntel (11,6 Prozent) findet, dass die Interessen der Bevölkerung ausreichend aufgegriffen werden (in der Befragung wurde die umgekehrte Formulierung gewählt). Der Unterschied zwischen der Zustimmung zur guten „Erklärung von Bundestagsbeschlüssen“ (12,1 Prozent) und dem Gefühl, „über das Geschehen gut informiert“ zu sein (25,7 Prozent), ergibt sich vermutlich aus der medialen Aufbereitung und Einordnung der Arbeit im Parlament.
In der international vergleichenden Forschung wird seit einiger Zeit nicht nur eine abnehmende Demokratiezufriedenheit, sondern auch eine steigende Tendenz zu autoritären Regierungsstilen konstatiert. Diese Effekte zeigen sich auch verstärkt in einigen etablierten „westlichen“ Demokratien, wobei neben verbalen Angriffen auf Gerichte auch die Schwächung oder gar Umgehung von Parlamenten zugunsten einer „durchregierenden“ Exekutive im Raum steht. Vor diesem Hintergrund haben wir die Frage gestellt, ob es Situationen oder Krisenszenarien gibt, in denen ein Übergehen des Parlaments durch die Regierung als gerechtfertigt beurteilt wird.
Der größte Teil der Befragten (44,2 Prozent) sah in keiner der aufgeführten Situationen – auch nicht im Falle eines militärischen Angriffs – eine hinreichende Notwendigkeit für exklusive Regierungsentscheidungen; ein Umstand, der aus der Perspektive einer funktionierenden Gewaltenteilung positiv aufgefasst werden kann. Dem umgekehrten Fall, sprich der Forderung nach einer grundsätzlichen Umgehung der Volksvertretung, stimmten nur 3,3 Prozent zu. Die beiden Situationen mit den höchsten Zustimmungsraten sind ein kriegerischer Angriff auf ein EU-Land (29,0 Prozent) und ein Gesundheitsnotstand (23,9 Prozent), die mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den Erfahrungen der Corona-Pandemie empirische Ankerbeispiele finden.
Knapp jede/r zehnte Befragte stimmt der Aussage zu, dass das Parlament zur Bekämpfung des Klimawandels oder hoher Arbeitslosenzahlen übergangen werden kann. Insgesamt hat die deutlich negative Beurteilung der Performanz des Bundestags bislang nicht zu einer grundsätzlichen Geringschätzung der parlamentarischen Regierungsweise geführt. Anders formuliert: Die Relevanz des Bundestags ist in der öffentlichen Wahrnehmung nicht prinzipiell eingebrochen.
In der international vergleichenden Forschung wird seit einiger Zeit nicht nur eine abnehmende Demokratiezufriedenheit, sondern auch eine steigende Tendenz zu autoritären Regierungsstilen konstatiert. Diese Effekte zeigen sich auch verstärkt in einigen etablierten „westlichen“ Demokratien, wobei neben verbalen Angriffen auf Gerichte auch die Schwächung oder gar Umgehung von Parlamenten zugunsten einer „durchregierenden“ Exekutive im Raum steht. Vor diesem Hintergrund haben wir die Frage gestellt, ob es Situationen oder Krisenszenarien gibt, in denen ein Übergehen des Parlaments durch die Regierung als gerechtfertigt beurteilt wird.
Annähernd zwei Drittel der Befragten stimmten der Aussage zu, dass „Opposition und Regierung im Bundestag auch mal heftig streiten“ sollen (Konflikt). Gleichzeitig wurde von 60,2 Prozent beidseitige Kooperationsbereitschaft eingefordert (Aussage: Es ist wichtig, dass die Opposition mit der Regierung zusammenarbeitet“). Besonders deutlich wird das geforderte Wechselspiel in der Schnittmenge. Darin finden sich alle Befragten, die beiden Aussagen (eher) zustimmen (40,9 Prozent). Konflikt und Kooperation zwischen Regierung und Opposition ist für diese Gruppe kein Widerspruch, sondern ergänzt sich.
Hinsichtlich der sozio-demographischen Verteilung beim Konflikt-Item fällt der Unterschied nach Geschlecht auf. Wenngleich auch eine Mehrheit der Frauen (56,2 Prozent) konfliktives Auftreten zwischen Regierung und Opposition unterstützt, liegt der Anteil doch deutlich (knapp 18 Prozentpunkte) hinter der männlichen Zustimmungsrate. Auch beim Alter zeigen sich Unterschiede, die der Erwartung einer stärkeren Dissensorientierung bei jungen Menschen (zwischen 18 und 39 Jahren) widersprechen. Dies trifft insbesondere bei jungen Frauen zu, bei denen mit 50 Prozent der geringste Zustimmungswert vorliegt. Zwar weist bei den Männern ebenfalls die jüngste Alterskohorte die niedrigsten Zustimmungswerte (71,8 Prozent) auf, jedoch auf deutlich höherem Niveau als bei den weiblichen Gleichaltrigen (über 20 Prozentpunkte Unterschied).
Nicht nur der Opposition im Bundestag fällt – neben weiteren Funktionen – die Aufgabe zu, Kritik zu formulieren. Unzufriedenheit kann und sollte auch von den Bürgerinnen und Bürgern geäußert werden. In der öffentlichen Debatte fielen zuletzt insbesondere zwei Phänomene auf. Einerseits wird wiederkehrend vor einer vermeintlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit gewarnt, während Politikerinnen und Politiker aller Parteien andererseits zusehends aggressiven Beleidigungen bis hin zu gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind. Auch daraus speist sich die vielerorts getätigte Diagnose einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft. Unklar ist allerdings, ob unzivile Verhaltensweisen und Gewaltbereitschaft auch in weiten Teilen der Bevölkerung Anklang finden.
In der vorgelegten Item-Batterie findet sich die höchste Zustimmungsrate für schriftliche Beschwerden an Abgeordnete (die als Beispiel für ziviles Beschwerdeverhalten aufgenommen wurde). Bemerkenswert ist aber auch, dass mehr als elf Prozent der Befragten kein Verständnis für entsprechende Beschwerde-Mails haben. Während beim Ausbuhen von Abgeordneten die Meinungen auseinandergehen, nimmt das Verständnis für Beschimpfungen deutlich ab. Dies gilt sowohl in der persönlichen Konfrontation als auch in den sozialen Medien. Jeweils knapp zwei Drittel der Befragten (65 Prozent bzw. 64,4 Prozent) beurteilen entsprechende Verbalausfälle negativ.
Auch das Eindringen in die Privatsphäre oder Sachbeschädigungen werden von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung klar abgelehnt: Für Demonstrationen vor den Privatwohnungen von Abgeordneten bringen etwa vier Fünftel kein Verständnis auf (79,5 Prozent). Das Beschmieren von Wahlkreisbüros trifft auf noch weniger Zustimmung (nur 4,3 Prozent der Befragten erachten dies als gerechtfertigte Protestaktion a). Jeder Einzelfall von Gewalt oder Übergriffen gegen politisch aktive Personen ist einer zu viel. Aus der Befragung ergibt sich aber immerhin, dass nur eine sehr kleine Minderheit (2,4 Prozent) Verständnis für physische Übergriffe zeigt.
Die präsentierten deskriptiven Befunde werden in weiteren detaillierteren Analysen durch einen systematischen Abgleich aller Daten zu erhellen sein. Zu fragen ist beispielsweise, inwiefern die Parlamentsbewertung im Zusammenhang steht mit Faktoren wie der Parteipräferenz, dem politischen Interesse, dem Gefühl politischer Selbstwirksamkeit oder dem sozio-ökonomischen Status.
Auch andere Aspekte der öffentlichen Meinung werden anhand der Daten untersucht. Weiteren Aufschluss darüber, wie Prinzipien und Praxis der parlamentarischen Demokratie beurteilt werden, bieten insbesondere folgende abgefragte Themen:
Die IParl-Studie 2026 enthält zudem zwei Umfrage-Experimente, bei denen die Befragten verschiedenen Informationsvarianten ausgesetzt wurden. Erstens werden Szenarien untersucht, in denen der Einfluss des Parlaments drastisch reduziert wird. Im zweiten Experiment wird gefragt, ob die Befragten positiver reagieren, wenn unpopuläre Maßnahmen von einem sozialstrukturell repräsentativeren Parlament ausgehen.
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